Da auf unserer Webseite skf-konstanz.de keine entgeltlichen Dienstleistungen und Produkte angeboten werden oder geschäftliche Transaktionen vorgenommen werden können, findet das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit hier keine Anwendung. Nichtsdestotrotz wollen wir die Teilhabemöglichkeit aller Menschen – unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten – stärken.

Wir sind daher bemüht, unsere Webseite einschließlich der Gestaltung ihrer zentralen Inhalte und Funktionen im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfassend barrierefrei zugänglich zu machen. Dies ist nach der Definition des Gesetzes in § 3 Absatz 1 Satz 2 dann der Fall, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Neben der Umsetzung der technischen und gestalterischen Anforderungen müssen Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ bereitstellen und eine Kontaktmöglichkeit angeboten werden, über die Websitenutzer verbliebene Barrieren melden können.

Diesen Anforderungen wollen wir auf freiwilliger Basis nachkommen und transparent darlegen, inwieweit unsere Webseite barrierefrei gestaltet ist und welche Maßnahmen wir zur Verbesserung vornehmen wollen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.skf-konstanz.de.

Der SkF Konstanz e. V. ist bemüht, die Website im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei mit den Anforderungen der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den zukünftigen Anforderungen des BFSG vereinbar.

Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie ergänzender manueller Tests. Die letzte Überprüfung fand im Juni 2025 statt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Ihre Behebung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Barriere: PDF-Dokumente

Beschreibung: Viele PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen sinnvolle Alternativtexte, eine logische Lesereihenfolge, korrekte Linkauszeichnungen und semantische Strukturierungen. Dies betrifft insbesondere Dateien, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden. Maßnahmen: Ab dem 28.06.2025 werden neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei erstellt. Zeitplan: Laufend, vollständige Umsetzung ab Mitte 2025.

Barriere: Videos ohne Untertitel

Beschreibung: Einige eingebettete oder verlinkte Videos enthalten gesprochene Sprache, aber keine Untertitel oder keine textbasierten Alternativen. Darüber hinaus fehlen bei rein visuellen Inhalten ergänzende beschreibende Texte. Maßnahmen: Erstellung und Einbindung von Untertiteln bzw. Transkripten. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Barriere: Bilder und grafische Inhalte

Beschreibung: Einige Bilder und Logos sind nicht mit geeigneten Alternativtexten oder ausreichend sprechenden Linktexten versehen. Zudem sind verlinkte oder inhaltstragende Bilder nicht korrekt gekennzeichnet. Einzelne grafische Inhalte weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf. Maßnahmen: Nachträgliche Auszeichnung von Alternativtexten und Anpassung der Kontraste. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Barriere: Semantische Struktur und Inhaltselemente

Beschreibung: Auf mehreren Seiten ist die HTML-Struktur fehlerhaft. Überschriften, Listen, Zitate und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet. Zudem sind einzelne Links, insbesondere in der Navigation, nicht eindeutig ausgezeichnet oder mit nicht eindeutigen ARIA-Labels versehen. Maßnahmen: Überarbeitung der HTML-Struktur und Auszeichnung von Inhalten, Ergänzung barrierefreier Beschriftungen und verständlicher Anleitungen. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Barriere: Formulare und Fehlermeldungen

Beschreibung: Formulare unterstützen keine Autovervollständigung (autocomplete) und zeigen bei fehlerhaften Eingaben keine ausreichenden Hilfestellungen oder Korrekturvorschläge. Einzelne Elemente sind nicht korrekt beschriftet oder für assistive Technologien eindeutig erkennbar. Maßnahmen: Ergänzung von autocomplete-Attributen, Verbesserung der Fehlermeldungen und Anpassung der ARIA-Rollen. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Barriere: Tastaturbedienung

Beschreibung: Einige interaktive Elemente wie Buttons, Filter oder Formularelemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Die Fokusreihenfolge folgt nicht immer der visuellen Anordnung. Teilweise fehlt eine sichtbare Fokusmarkierung. Maßnahmen: Optimierung der Tastaturnavigation, Korrektur der Fokusreihenfolge und Sichtbarmachung des Tastaturfokus. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Barriere: Unzureichende Sprach- und Rollenkennzeichnung

Beschreibung: Einzelne Inhalte sind nicht korrekt sprachlich ausgezeichnet. Steuerelemente wie Auswahllisten oder Telefonnummernfelder werden von Screenreadern nicht korrekt interpretiert (z. B. als „Link“ statt als „Auswahlfeld“). Maßnahmen: Korrekte sprachliche Auszeichnung von Elementen und technische Verbesserung der semantischen Rollen für assistive Technologien. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Barriere: Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe

Beschreibung: Die Seiten wurden geprüft und der Kontrast geändert, jedoch haben einzelne Inhalte zu wenig Kontrast. Maßnahmen: Anpassung des Kontrastes auf allen Seiten. Zeitplan: Behebung im Jahr 2025.

Geplante Maßnahmen

Die genannten Barrieren werden im Laufe des Jahres 2025 schrittweise behoben. Ziel ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung aller zentralen Inhalte und Funktionen auf www.skf-konstanz.de gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.skf-konstanz.de auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, wenden Sie sich bitte an:

SkF Konstanz e.V.
Säntisstr. 4
78464 Konstanz

Telefon: 07531 / 8159 – 0

E-Mail: info@skf-konstanz.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung von www.skf-konstanz.de benachteiligt zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt am 20.06.2025 überprüft und aktualisiert.

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