Seine Rechte wahren
Der SkF ist Träger eines anerkannten Betreuungsvereins. Haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen übernehmen rechtliche Betreuungen und stehen so in einer langen Tradition des Vereins. Uns ist besonders wichtig, dass Betreuungen respektvoll geführt werden und die oder der Betreute mit seinen persönlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Wir akzeptieren andere Lebenswege und Vorstellungen.
Was ist eine rechtliche (vormals “gesetzliche”) Betreuung?
Das Gesetz stellt das Recht des Betroffenen auf weitgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund und bedeutet keine Entmündigung.
Was macht eine Betreuerin / ein Betreuer?
Je nach den Aufgaben, die der Betreuerin/dem Betreuer zugewiesen werden, kümmern sie sich um Behördenkontakte, organisieren Hilfsdienste oder treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen und verwalten Einkommen oder Vermögen. Wichtig ist die Pflege des persönlichen Kontaktes. Betreuer*innen sollten ein offenes Ohr für ihre Betreuten haben und ihre Belange ernst nehmen.
Betreuungsrecht
Als „Jahrhundertreform“ wurde das Betreuungsrecht in Fachkreisen gefeiert, als es 1992 das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Die Vormundschaft über Erwachsene war abgeschafft und durch persönliche Betreuung ersetzt worden. Die Entmündigung als Lösung für den Umgang mit verwirrten, kranken und behinderten Menschen hatte mit der Rechtsreform ausgedient. Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wunsch und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung. – Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Einzelheiten dazu lesen Sie hier.
Betreuungsverfügung
Wollen oder können Sie niemanden eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.
Betreuungsanregung
Eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht bedeutet für das Leben des Betroffenen einen wesentlichen Einschnitt.
Die Betreuungsanregung sollte mindestens enthalten:
- Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort
- Diagnose der Erkrankung bzw. Behinderung des Betroffenen
- Darstellung der Gründe für die Erforderlichkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zur angeregten Betreuung äußern kann.
Onlineberatung
Hier kommen Sie zur Online-Beratung auf einer datengeschützten Plattform, für Ihre Fragen rund um die rechtliche Betreuung.
Einführungsvideo
Eine Einführung in das Thema „Rechtliche Betreuung“ bietet ein Video auf der Internetseite der Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas. Bitte hier klicken.
Ansprechpersonen
Teamleitung
Birgit Zillich
Diplom-Sozialpädagogin FH
St.-Stephans-Platz 39a
78462 Konstanz
Tel: +49 7531 282 5977
Fax: +49 7531 282 5979
E-Mail: birgit.zillich@skf-konstanz.de
Sigrid Schaden
Diplom-Sozialarbeiterin FH
St.-Stephans-Platz 39a
78462 Konstanz
Tel: +49 7531 282 5976
Fax: +49 7531 282 5979
E-Mail: sigrid.schaden@skf-konstanz.de