Anonym und sicher
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Die vertrauliche Geburt ist ein Weg für alle Frauen, die Ihre Identität schützen möchten.
Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet – vor und auch nach der Geburt, wenn Sie es wünschen.
Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises macht. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind seine Herkunft erfahren. Sie können sich bei unserer Beratungsstelle melden oder sich zunächst über das Hilfetelefon beraten lassen.
Hilfe rund um die Uhr: Das Hilfetelefon ist jederzeit und kostenlos erreichbar.
Weitere Informationen unter www.geburt-vertraulich.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet „vertrauliche Geburt?“
Bei einer vertraulichen Geburt möchte die Schwangere ihre Schwangerschaft und die Geburt geheim halten und das Kind nicht behalten. Oft handelt es sich um eine Notsituation. Das Angebot einer vertraulichen Geburt ermöglicht es, das Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen.
Unsere Beraterinnen unterstützen und begleiten auf Wunsch vor und nach der Geburt.
Einfachere Sprache
- Bei einer vertraulichen Geburt wollen Sie Ihre Schwangerschaft und die Geburt geheim halten.
- Sie wollen das Kind nicht behalten.
- Oft ist das eine Notsituation.
- Eine vertrauliche Geburt hilft Ihnen.
- Sie können das Kind anonym und sicher zur Welt bringen.
- Unsere Beraterinnen helfen Ihnen.
- Sie begleiten Sie vor und nach der Geburt, wenn Sie das wollen.
Was sind die ersten Schritte?
Lassen Sie sich ergebnisoffen vom Hilfetelefon für Schwangere in Not beraten 0800 40 40 020. Oder wenden Sie sich direkt an uns. Sie können auch Beratungsstellen an einem anderen Ort frei wählen, - falls Sie befürchten, gesehen oder erkannt zu werden.
Auch wenn Sie kurz vor der Geburt stehen oder schon in der Klinik sind, haben Sie das Recht, sich noch für eine vertrauliche Geburt zu entscheiden. Wenden Sie sich an das medizinische Personal wie eine Hebamme oder einen Rettungshelfer. Diese nehmen dann Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle auf, die alle notwendigen Formalitäten für Sie in die Wege leiten.
Einfachere Sprache
- Sie können beim Hilfetelefon für Schwangere in Not anrufen.
- Die Nummer ist 0800 40 40 020.
- Sie können auch direkt zu uns kommen.
- Sie dürfen auch eine Beratungsstelle an einem anderen Ort wählen. Das ist wichtig, wenn Sie Angst haben, dass jemand Sie sieht oder erkennt.
- Wenn Sie bald ein Kind bekommen oder schon im Krankenhaus sind, können Sie sich auch für eine vertrauliche Geburt entscheiden. Sagen Sie das medizinischen Personen. Zum Beispiel einer Hebamme oder einem Rettungshelfer. Diese Personen rufen dann eine Beratungsstelle an.Die Beratungsstelle regelt alle wichtigen Dinge für Sie.
Wie wird meine Identität geschützt?
Sie müssen sich einmalig einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen. Ihre persönlichen Daten werden in einem Briefumschlag sicher an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geschickt und dort verschlossen verwahrt. Allein das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag in den Umschlag einsehen und Ihre Identität erfahren. Dies gehört zu den Grundrechten in Deutschland und ist wichtig für die Entwicklung des Kindes. In einigen Fällen kann der Einsicht ab dem 15. Lebensjahr des Kindes widersprochen werden.
Die Beraterin ist also die einzige Person, die Ihre wahre Identität kennt. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber dem Jugendamt, falls Sie bereits andere Kinder haben).Alle Ihre Vor- und Nachuntersuchungen, sowie die Geburt selbst werden dann unter einem Pseudonym geführt, das Sie selbst wählen.
Einfachere Sprache
- Sie müssen sich einmal bei einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen.
- Die Beraterin legt Ihre persönlichen Daten in einen Briefumschlag.
- Der Umschlag geht sicher zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
- Dort bewahren die MitarbeiterInnen den Umschlag verschlossen auf.
- Nur das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag den Umschlag öffnen.
- Das Kind kann dann Ihre Identität erfahren.
- Das ist ein Grundrecht in Deutschland und wichtig für die Entwicklung des Kindes.
- In manchen Fällen kann man ab dem 15. Geburtstag des Kindes die Einsicht verbieten.
- Die Beraterin ist die einzige Person, die Ihre wahre Identität kennt. Die Beraterin darf niemandem davon erzählen. Das gilt auch gegenüber dem Jugendamt, wenn Sie noch andere Kinder haben.
- Für alle Untersuchungen vor und nach der Geburt und für die Geburt selbst können Sie einen anderen Namen für sich wählen.
Wie geht es nach der Geburt weiter?
Den Vornamen des Kindes dürfen Sie, wenn Sie möchten, selbst wählen. Der Eintrag ins Geburtsregister erfolgt unter Ihrem Pseudonym.
Auch nach der Geburt ist die Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle für Sie da und begleitet Sie, wenn Sie das möchten.
Einfacherer Sprache
- Sie können, wenn Sie wollen, den Vornamen vom Kind selbst wählen. Der Eintrag ins Geburtsregister erfolgt unter Ihrem Pseudonym.
- Die Beraterin von der Schwangerschaftsberatung hilft Ihnen auch nach der Geburt. Sie begleitet Sie, wenn Sie das wollen.
Was passiert mit dem Kind nach der Geburt?
Das Jugendamt übernimmt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Vormundschaft bis zur Vermittlung des Kindes an Adoptiveltern. Bis zum Adoptionsbeschluss (erfahrungsgemäß ca. 1 Jahr) können Sie sich noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden.
Einfachere Sprache
- Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaft für das Kind.
- Das passiert mit der Geburt vom Kind.
- Das Jugendamt bleibt Vormund bis das Kind Adoptiveltern bekommt.
- Sie können sich bis zum Adoptionsbeschluss für das Kind entscheiden. Das dauert ungefähr 1 Jahr.