Rechtliche Betreuung

Eine Einführung in das Thema "Rechtliche Betreuung" bietet ein Video auf der Internetseite der Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas.

Eine Einführung in das Thema "Rechtliche Betreuung" bietet ein Video auf der Internetseite der Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas.
Manche Menschen können aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen. Für sie kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen eine gesetzliche Betreuung vom Gericht angeordnet werden.
Das Gesetz stellt das Recht des Betroffenen auf weitgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund und bedeutet keine Entmündigung.
Je nach den Aufgaben, die der Betreuerin/dem Betreuer zugewiesen werden, kümmern sie sich um Behördenkontakte, organisieren Hilfsdienste oder treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen und verwalten Einkommen oder Vermögen. Wichtig ist die Pflege des persönlichen Kontaktes. Betreuer*innen sollten ein offenes Ohr für ihre Betreuten haben und ihre Belange ernst nehmen.
Als "Jahrhundertreform" wurde das Betreuungsrecht in Fachkreisen gefeiert, als es 1992 das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Die Vormundschaft über Erwachsene war abgeschafft und durch persönliche Betreuung ersetzt worden. Die Entmündigung als Lösung für den Umgang mit verwirrten, kranken und behinderten Menschen hatte mit der Rechtsreform ausgedient. Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wunsch und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung. - Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Einzelheiten dazu lesen Sie auf der Infoseite der Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas.
Wollen oder können Sie niemanden eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.Wollen oder können Sie niemanden eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.
Eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht bedeutet für das Leben des Betroffenen einen wesentlichen Einschnitt.
Die Betreuungsanregung sollte mindestens enthalten:
Einführungskurse, Schulungen und Erfahrungsaustausch Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Termine'
Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr